Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Hüttenberg - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
(Das Gemeindeverwaltung befindet sich im OT Rechtenbach.)
Frankfurter Straße 49-51
35625 Hüttenberg
Kontaktperson
Frau Carolyn Dern (Bürgerbüro)
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@huettenberg.de
E-Mail: carolyn.dern@huettenberg.de
Telefon Festnetz: 06441 700658
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gefunden, Verloren, Verlorene Sachen, Fundamt, Fundsachen, Finderlohn, Wertsachen, Fundbüro