Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Laubach - Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk Laubach-Lich
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Lich
- Mo., Mi., Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
- Di.: 07:30 - 16:00 Uhr
- Do.: 07:30 - 18:00 Uhr
- Sa.: 10:00 - 13:00 Uhr
übrige Verwaltung Lich
- Mo. bis Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
- Di.: zus. 14:00 - 16:00 Uhr
- Do.: zus. 14:00 - 18:00 Uhr
Bankverbindung
Stadtkasse Laubach
Empfänger: Stadtkasse Laubach
IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56
BIC: HELADEF1LAU
Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen
Weitere Informationen
Die Kommunen Laubach und Lich haben einen gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk mit Sitz in 35423 Lich, Unterstadt 1, gegründet. Dieser nimmt die genannten Aufgaben für die beiden Kommunen wahr.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn