Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Eppstein - BürgerBüro
Adresse
Postanschrift
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
07:00 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr & 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06198 305405
E-Mail: buergerbuero@eppstein.de
Kontaktperson
Frau Marlene Bernert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06198 305-405
Telefon Festnetz: 06198 305-405
E-Mail: marlene.bernert@eppstein.de
Frau Cornelia Hanke-Birnbaum
Herr Hermann Blisse
Frau Svenja Neubert
Hausanschrift
E-Mail: svenja.neubert@eppstein.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn