Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Bad Soden am Taunus - Bürgerbüro (Abteilung 35)
Adresse
Postanschrift
Kronberger Straße 1
65812 Bad Soden am Taunus
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Fundsachen
Für die Aufbewahrung einer Fundsache wird sowohl von den Eigentümern, als auch nach der gesetzlich geregelten Frist von sechs Monaten von den Findern bei Aushändigung eine Gebühr erhoben. Gemäß Verwaltungskostenverzeichnis beträgt die Bemessungsgrundlage 3 v. H. des Wertes, mindestens € 6,00.
Die Stadt Bad Soden am Taunus führt keine Fundsachenversteigerungen durch, sondern spendet die Fundsachen deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist für wohltätige Zwecke.
Für die Aufbewahrung einer Fundsache wird sowohl von den Eigentümern, als auch nach der gesetzlich geregelten Frist von sechs Monaten von den Findern bei Aushändigung eine Gebühr erhoben. Gemäß Verwaltungskostenverzeichnis beträgt die Bemessungsgrundlage 3 v. H. des Wertes, mindestens € 6,00.
Die Stadt Bad Soden am Taunus führt keine Fundsachenversteigerungen durch, sondern spendet die Fundsachen deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist für wohltätige Zwecke.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn