Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Soden am Taunus - Bürgerbüro (Abteilung 35)

    Adresse

    Postanschrift

    Kronberger Straße 1

    65812 Bad Soden am Taunus

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
    Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Fundsachen

    Für die Aufbewahrung einer Fundsache wird sowohl von den Eigentümern, als auch nach der gesetzlich geregelten Frist von sechs Monaten von den Findern bei Aushändigung eine Gebühr erhoben. Gemäß Verwaltungskostenverzeichnis beträgt die Bemessungsgrundlage 3 v. H. des Wertes, mindestens € 6,00.

    Die Stadt Bad Soden am Taunus führt keine Fundsachenversteigerungen durch, sondern spendet die Fundsachen deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist für wohltätige Zwecke.

    Für die Aufbewahrung einer Fundsache wird sowohl von den Eigentümern, als auch nach der gesetzlich geregelten Frist von sechs Monaten von den Findern bei Aushändigung eine Gebühr erhoben. Gemäß Verwaltungskostenverzeichnis beträgt die Bemessungsgrundlage 3 v. H. des Wertes, mindestens € 6,00.

    Die Stadt Bad Soden am Taunus führt keine Fundsachenversteigerungen durch, sondern spendet die Fundsachen deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist für wohltätige Zwecke.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)