Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Biebergemünd
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 100
Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 100
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 9
63595 Biebergemünd
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Montag + Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 15.30 - 18.30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Biebergemünd
Empfänger: Gemeinde Biebergemünd
IBAN: DE97 5075 0094 0000 0010 92
BIC: HELADEF1GEL
Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fundsachen, Gefunden, Finderlohn, Fundbüro, Wertsachen, Fundamt, Verloren, Verlorene Sachen