Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Hinweise für Ober-Ramstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Ober-Ramstadt
Fundsachen online suchen:
https://fundsuche02.kivbf.de//MyApp.asp?wci=Suche1&MDT=Ober-Ramstadt&KM=10
Fundsachen online suchen:
https://fundsuche02.kivbf.de//MyApp.asp?wci=Suche1&MDT=Ober-Ramstadt&KM=10
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Ober-Ramstadt - Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
A. Becker
Postanschrift
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Telefon Festnetz: 06154 702-233
Fax: 06154 702-699
E-Mail: soziales@ober-ramstadt.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn