Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Groß-Zimmern - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 11:30 Uhr
Freitag08:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06071 9702-11
Telefon: 06071 9702-12
Telefon: 06071 9702-13
Telefon: 06071 9702-20
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Kontaktperson
Frau Kirsten Heß
Frau Susann Brand
Frau Anja Denktas
Frau Yeter Altun
Frau Fabienne Schnarr
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn