Fundsachen Entgegennahme
    99089017261000

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Fundsachen

    Bei Schlüsselverlust ist eine Vorsprache beim Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht. Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt. Fundgegenstände von ""auswärtigen Verlierern"" werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt. Für die Aufbewahrung von Fundsachen ist entsprechend der Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums eine Gebühr von 3 % des Wertes der Fundsache, mindestens jedoch 6,-- zu erheben.

    Online-Dienst

    Fundanfrage

    ID: L100001_383202998

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2022

    Technisch geändert am 22.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Ordnungsamt Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleyerstraße 86

    60326 Frankfurt am Main

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache im Ordnungsamt ist nur mit Termin möglich. Diesen vereinbaren Sie am besten per Online-Terminvergabe oder E-Mail.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 212-73914(Hotline)

    E-Mail: fundbuero.amt32@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Das Fundbüro des Ordnungsamtes ist Ihr kommunaler Partner in Sachen Lost & Found. Wir versuchen, jede/n Verlierer/in wieder glücklich zu machen.

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Frankfurt am Main: Fundsachen

    Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder bei uns im Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten oder bei allen Polizeidienststellen "rund um die Uhr" abzugeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gefunden, Verloren, Verlorene Sachen, Fundamt, Fundsachen, Finderlohn, Wertsachen, Fundbüro

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019