Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
- Altenstadt
- Angelburg
- Bad Hersfeld
- Bad Homburg v. d. Höhe
- Bad Nauheim
- Bad Vilbel
- Baunatal
- Bensheim
- Beselich
- Birstein
- Buseck
- Büttelborn
- Cornberg
- Darmstadt
- Dautphetal
- Dieburg
- Dietzenbach
- Ehrenberg (Rhön)
- Elbtal
- Eltville am Rhein
- Eppertshausen
- Florstadt
- Frankfurt am Main
- Friedrichsdorf
- Fulda
- Gießen
- Ginsheim-Gustavsburg
- Gorxheimertal
- Großalmerode
- Grünberg
- Gründau
- Guxhagen
- Hadamar
- Hammersbach
- Hanau
- Hattersheim am Main
- Herborn
- Heusenstamm
- Höchst i. Odw.
- Homberg (Efze)
- Kassel
- Kelsterbach
- Knüllwald
- Kriftel
- Kronberg im Taunus
- Lauterbach (Hessen)
- Lautertal (Odenwald)
- Lichtenfels
- Liederbach am Taunus
- Linsengericht
- Lohfelden
- Lorch
- Lorsch
- Marburg
- Mittenaar
- Mücke
- Nauheim
- Neu-Anspach
- Neuberg
- Neuental
- Neukirchen
- Nidderau
- Niedernhausen
- Offenbach am Main
- Pohlheim
- Poppenhausen (Wasserkuppe)
- Raunheim
- Rauschenberg
- Reichelsheim (Wetterau)
- Rodgau
- Rosbach v. d. Höhe
- Roßdorf
- Schwalbach am Taunus
- Schwarzenborn
- Siegbach
- Sinn
- Tann (Rhön)
- Vellmar
- Viernheim
- Wiesbaden
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fundbüro, Gefunden, Fundamt, Verlorene Sachen, Verloren, Finderlohn, Wertsachen, Fundsachen