Wohnung Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Meißner - Fachbereich Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Meißner: Wohnsitz Abmeldung in der Gemeinde Meißner
Gebühr kostenfrei
Hinweise für Meißner
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsabmeldung