Wohnung Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Battenberg (Eder) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Marburger Straße
Linien:- Bus: Linie 520
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag und Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
- Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06452 934415
Telefax: 06452 934419
E-Mail: p.klein@battenberg-eder.de
E-Mail: m.spies@battenberg-eder.de
Internet
Stichwörter
Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsabmeldung