Wohnsitz Abmeldung
    99115005070000

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Nebenwohnung (Zweitwohnung) abmelden

    ID: L100001_436581317

    Beschreibung

    Onlineservice Abmeldung Nebenwohnung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Es gibt zusätzliche Anforderungen, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch+).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2026

    Technisch geändert am 05.02.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Wohnsitz Abmeldung

    ID: L100001_436581320

    Beschreibung

    Onlineservice Wohnsitzanmeldung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Es gibt zusätzliche Anforderungen, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch+).

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    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2026

    Technisch geändert am 05.02.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Melde- und Passamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34613 Schwalmstadt

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr:07:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr:07:30 - 12:30 Uhr:07:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr:07:30 - 12:30 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch geschlossen Donnerstag geschlossen Freitag geschlossen Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +496 6912 070

    Kontaktperson

    • Frau Anne Banasch
    • Frau Natalie Tautfest
    • Frau Jutta Hoos
    • Frau Charleen Bässe
    • Frau Larissa Hain
    • Frau Barbara Bätz

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 04.06.2025

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019