Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Nebenwohnung (Zweitwohnung) abmelden
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zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Melde- und Passamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr:07:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr:07:30 - 12:30 Uhr:07:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr:07:30 - 12:30 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch geschlossen Donnerstag geschlossen Freitag geschlossen Samstag geschlossen Sonntag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +496 6912 070
Kontaktperson
Frau Anne Banasch
Frau Natalie Tautfest
Frau Jutta Hoos
Frau Charleen Bässe
Frau Larissa Hain
Frau Barbara Bätz
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025
Stichwörter
Wohnungsabmeldung