Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalmstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Treysa)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatzbuchten direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

    Dienstag          08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

    Mittwoch          08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Donnerstag     08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr

    Freitag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6691 207-0

    Telefax: +49 6691 207-180

    E-Mail: info@schwalmstadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Sie finden den direkten Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner aus jeder Abteilung wenn Sie nach Ihrer Suche in der Trefferanzeige nicht den allgemeinen Eintrag STADT SCHWALMSTADT wählen, sondern einen der Einträge mit Abteilungseintrag. Beispiel: Stadt Schwalmstadt-Bauamt Bei Fragen zur Suche wenden Sie sich bitte direkt an unseren Administrator Herrn Otto unter: +49 6691 207-176. Vielen Dank!

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Schwalmstadt - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Treysa)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatzbuchten direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag                            07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr

    Dienstag                          07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr

    Mittwoch                          07:30 bis 12:30 Uhr

    Donnerstag                     07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

    Freitag                            07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6691 207-0

    E-Mail: buergerbuero@schwalmstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses in Treysa. Das Begehen oder Befahren mit Gehhilfe oder Rollstuhl ist problemlos möglich.

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Schwalmstadt - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiederholdstraße 24

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Ziegenhain)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz direkt vor dem Rathaus in Ziegenhain
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

    Dienstag          08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

    Mittwoch          08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Donnerstag     08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr

    Freitag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6691 207-0

    E-Mail: ordnungsamt@schwalmstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 04.06.2025

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019