Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Melsungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angelika Deschka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-148
Frau Heidi Dippel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 53490
Frau Janina Saur
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-128
Frau Katja Hupfeld
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-146
Herr Jürgen Pollmer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-151
Frau Cornelia Ritter-Wengst (Amtsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-120
Frau Maike Kühlborn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-123
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Melsungen - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro im Dienstleistungszentrum
Montag - Dienstag
8:00 - 12:30
14:00 - 17:00
Mittwoch 8:00 - 12:30
Donnerstag
9:00 - 12:30
14:00 - 19:00
Freitag
9:00 - 14:00
Samstag
9:00 - 12:00
Sonntag Geschlossen
Zulassungsstelle im Dienstleistungszentrum
Montag - Dienstag
8:00 - 12:30
14:00 - 17:00
Mittwoch
8:00 - 12:30
Donnerstag
9:00 - 12:30
14:00 - 19:00
Freitag
9:00 - 14:00
Samstag
9:00 - 12:00
Sonntag Geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 05661 708-0
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de
Stadt Melsungen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 14:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05661 708-180-184
E-Mail: buergerbuero@melsungen.de
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025
Stichwörter
Wohnungsabmeldung