Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Bürger-Service
Beschreibung
Herzlich willkommen im Bürger-Service der Stadt Vellmar!
Folgende Dienstleistungen bieten wir ohne Terminvereinbarung an:
- Abholung von Ausweisdokumenten
- Beglaubigung - bis zu zwei Dokumenten
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldebescheinigung / Lebensbescheinigung / Haushaltsbescheinigung
- PIN-Setzung / Online-Ausweisfunktion
- Steuer-ID
- Unterlagen nachreichen
- Untersuchungsberechtigungsschein
Folgende Dienstleistungen benötigen aufgrund der längeren Bearbeitungsdauer eine vorherige Terminvereinbarung - online oder telefonisch unter: 0561 / 8292-0
Link zur Terminvergabe online
- An-/ Um- / Abmeldung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass
- Beantragung Führerschein
- Beglaubigungen ab drei Dokumenten
- Fischereischein Verlängerung/Neuausstellung
- KFZ-Umschreibung
- Kirchenaustritt
- Rundfunkbeitrag Befreiung
- Verpflichtungserklärung
- Wohngeldantrag
Hinweis: Für Verpflichtungserklärungen (Einladung ausl. Besucher:innen) ist nur eine telefonische Terminvereinbarung möglich. - mehr Info
Folgende Leistungen bieten wir vollständig digital an:
Bürger-Service online
Eine alphabetische Übersicht über alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung Vellmar:
Dienstleistungen von A - Z
Ihr Team vom Bürger-Service
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Sylvia Seeger
Selina Lehmann
E-Mail: Selina.Lehmann@vellmar.de
Telefon Festnetz: +49 561 8292-1013
Lukas Alberding
Stadt Vellmar
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 08.00-12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus weichen von den Öffnungszeiten des Bürger- Service wie folgt ab: Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag: 08.30-12.00 Uhr
Bürger-Service
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 08.00-12.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marco Bley
Telefon Festnetz: 0561 8292-119
E-Mail: marco.bley@vellmar.de
Sylvia Seeger
Selina Lehmann
E-Mail: Selina.Lehmann@vellmar.de
Telefon Festnetz: +49 561 8292-1013
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025
Stichwörter
Wohnungsabmeldung