Wohnsitz Abmeldung
    99115005070000

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürger-Service

    Beschreibung

    Herzlich willkommen im Bürger-Service der Stadt Vellmar!

    Folgende Dienstleistungen bieten wir ohne Terminvereinbarung an:


    Folgende Dienstleistungen benötigen aufgrund der längeren Bearbeitungsdauer eine vorherige Terminvereinbarung - online oder telefonisch unter: 0561 / 8292-0

    Link zur Terminvergabe online 
     



    Hinweis: Für Verpflichtungserklärungen (Einladung ausl. Besucher:innen) ist nur eine telefonische Terminvereinbarung möglich. - mehr Info



    Folgende Leistungen bieten wir vollständig digital an:

    Bürger-Service online

    Eine alphabetische Übersicht über alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung Vellmar:
     
    Dienstleistungen von  A - Z



     

    Ihr Team vom Bürger-Service

     

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    34246 Vellmar

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:von 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag:von 08:00 bis 12:30 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0561 82920

    Fax: 0561 82921081

    E-Mail: info@vellmar.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Vellmar

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    34246 Vellmar

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 08.00-12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0561 8292-0

    Fax: 0561 8292-1081

    E-Mail: info@vellmar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus weichen von den Öffnungszeiten des Bürger- Service wie folgt ab: Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag: 08.30-12.00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürger-Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    34246 Vellmar

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 08.00-12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0561 8292-0

    Fax: 0561 8292-1081

    E-Mail: info@vellmar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 04.06.2025

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019