Wohnung Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Hinweise für Schauenburg: Wohnung Abmeldung
Wohnsitzabmeldungen sind in ganz Deutschland nicht mehr notwendig, die Abmeldepflicht ist entfallen. Bei Wohnsitzwechsel ins Ausland besteht die Abmeldepflicht weiterhin.
Wohnsitzabmeldungen sind in ganz Deutschland nicht mehr notwendig, die Abmeldepflicht ist entfallen. Bei Wohnsitzwechsel ins Ausland besteht die Abmeldepflicht weiterhin.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Hinweise für Schauenburg: Wohnung Abmeldung
Wohnsitzabmeldungen sind in ganz Deutschland nicht mehr notwendig, die Abmeldepflicht ist entfallen. Bei Wohnsitzwechsel ins Ausland besteht die Abmeldepflicht weiterhin.
Wohnsitzabmeldungen sind in ganz Deutschland nicht mehr notwendig, die Abmeldepflicht ist entfallen. Bei Wohnsitzwechsel ins Ausland besteht die Abmeldepflicht weiterhin.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Mi. und Do. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mo. bis Mi. 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do. 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Eine vorherige Terminabstimmung wird erbeten, um Wartezeiten zu vermeiden.
Kontakt
Internet
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Anmeldung einer Nebenwohnung
- Meldebescheinigung (Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung)
- Meldebescheinigung (Beantragung)
- Auskunftssperre (Beantragung)
- Übermittlungssperre
- Reisepass (Statusabfrage zum beantragten Reisepass)
- Reisepass (Verlusterklärung)
- Führerscheinstelle Landkreis Kassel
- Fischereiprüfung Landkreis Kassel
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsabmeldung