Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Heringen (Werra) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Rathaus
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten des Bürgerbüros
montags 07.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
mittwochs 08.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
freitags 07.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dajana Rimbach
Hausanschrift
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)E-Mail: Dajana.Rimbach@heringen.de
Telefon Festnetz: 06624 933110
Fax: 06624 933-115
Frau Beate Trieschmann
Hausanschrift
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)E-Mail: Beate.Trieschmann@heringen.de
Telefon Festnetz: 06624 933-111
Fax: 06624 933-115
Frau Johanna Thomas
Hausanschrift
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)E-Mail: johanna.thomas@heringen.de
Internet
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025
Stichwörter
Wohnungsabmeldung