Wohnung Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Neuhof - Bürgerbüro
Beschreibung
Bitte beachten Sie, dass der Besuch im Bürgerbüro nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich ist.
Adresse
Postanschrift
Lindenplatz 4
Postfach
36119 Neuhof
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06655 970-224
Telefon: 06655 970-227
Telefon: 06655 970-229
Telefax: 06655 970-290
E-Mail: Buergerbuero@Neuhof-Fulda.de
Kontaktperson
Holger Schreiber
Postanschrift
Hanauer Straße 4
36119 Neuhof
Telefon Festnetz: 06655 970-224
E-Mail: Buergerbuero@Neuhof-Fulda.de
Elisa Schöppner
Postanschrift
Hanauer Straße 4
36119 Neuhof
Telefon Festnetz: 06655 970-227
E-Mail: Buergerbuero@Neuhof-Fulda.de
Formulare
Wohnungsgeberbestätigung
Weitere Informationen
Online-Terminvergabe: https://tevis.ekom21.de/nhf/
Onlinedienste: https://www.neuhof-fulda.de/digitales-rathaus/onlinedienste-buergerbuero/
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsabmeldung