Wohnsitz Abmeldung
    99115005070000

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Marktgemeinde Eiterfeld - Bürgerbüro

    Aktuelles

    Der Bürgerservice der Marktgemeinde Eiterfeld ist die zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen. Hier finden Sie die passenden Informationen, Ansprechpartner und Formulare für Digitale Services und für alles, was vor Ort im Rathaus erledigt werden kann.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürstenecker Straße 2

    36132 Eiterfeld

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Eiterfeld Ortsmitte
      Bus: Linie LNG von/nach Fulda; NVV von/nach Bad Hersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vormittag
    Montag - Freitag 
    08.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Nachmittag
    Montag
    14.00 - 15.30 Uhr
    Dienstag
    14.00 Uhr  - 15.30 Uhr
    Donnerstag
    14.00 - 18.00 Uhr

    Im Interesse eines geordneten Verwaltungsablaufes bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, sich strikt an die festgelegten Sprechzeiten zu halten! Vielen Dank.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06672 9299-32

    E-Mail: buergerbuero@eiterfeld.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 04.06.2025

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019