Wohnsitz Abmeldung
    99115005070000

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienst

    Abmeldung (Einwohnermeldeamt)

    ID: L100001_436965858

    Beschreibung

    Abmeldung Wohnung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Es gibt zusätzliche Anforderungen, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch+).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 12.02.2026
    Technisch geändert am 12.02.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Fachbereich II - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 5-9
    35279 Neustadt (Hessen)

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6692 8934

    Fax: +49 6692 8944

    E-Mail: magistrat@neustadt-hessen.de

    Kontaktperson

    • Frau Angelika Zich
    • Frau Fabienne Diebel

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008
    Technisch geändert am 04.06.2025

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019