Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienst
Abmeldung (Einwohnermeldeamt)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Es gibt zusätzliche Anforderungen, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch+).
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zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Fachbereich II - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Ritterstraße 5-9
35279 Neustadt (Hessen)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angelika Zich
Frau Fabienne Diebel
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025
Stichwörter
Wohnungsabmeldung