Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Villmar - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Peter-Paul-Straße 30
65606 Villmar
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Danielle Schwenzer (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Peter-Paul-Straße 30
65606 VillmarE-Mail: danielle.schwenzer@villmar.de
Telefon Festnetz: 06482 9121-33
Fax: 06482 9121-13
Internet
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025
Stichwörter
Wohnungsabmeldung