Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 2.1 - Bürgerservice / Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo + Di + Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen
Do: zusätzl. bis 17:00 Uhr (Bürgerservice u. Gemeindekasse)
Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bianka Rupp
Hausanschrift
E-Mail: buergerservice@gemeinde-breitscheid.de
Fax: 02777 9133-26
Telefon Festnetz: 02777 9133-11
Frau Janine Werthebach
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Lastschriftverfahren
- Überweisung
- Bargeldzahlung
- Paypal
Bankverbindung
Gemeinde Breitscheid
Empfänger: Gemeinde Breitscheid
IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025
Stichwörter
Wohnungsabmeldung