Wohnsitz Abmeldung
    99115005070000

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 2.1 - Bürgerservice / Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    35767 Breitscheid

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo + Di + Do:       08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

    Mi:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

    Do:                      zusätzl. bis 17:00 Uhr (Bürgerservice u. Gemeindekasse)

    Fr:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02777 9133-11

    Fax: 02777 9133-26

    E-Mail: buergerservice@gemeinde-breitscheid.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Lastschriftverfahren
    • Überweisung
    • Bargeldzahlung
    • Paypal

    Bankverbindung

    Gemeinde Breitscheid

    Empfänger: Gemeinde Breitscheid

    IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Überweisung, Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.), Barzahlung, Lastschrift

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 04.06.2025

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019