Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung Abmeldung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Team 3.2 Zentraler Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgeffstraße 30

    65239 Hochheim am Main

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Team 3.2 Zentraler Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Malzfabrik 1

    65239 Hochheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Tiefgarage "Alte Malzfabrik"
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Parkmöglichkeit besteht vor Eingang zum Bürgerbüro
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Berliner Platz
      Linien:
      • Bus: Linie 46, 68

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1140

    65233 Hochheim am Main

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.30 - 16.00 Uhr
    Dienstag: 08.30 - 14.00 Uhr
    Mittwoch: 08.30 - 14.00 Uhr
    Donnerstag: 07.30 - 12.30 Uhr
    sowie 13.30 - 18.00 Uhr
    Freitag: 08.30 - 14.00 Uhr
    Samstag: 10.00 - 12.00 Uhr (Jeden 2./4.)!!

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dr. Laier, RL VII2 BMI

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)