Wohnung Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Aktuelles
Das Bürgerbüro ist die erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger.
Neben dem Einwohnermeldeamt und dem Passamt ist hier auch das Ordnungsamt, das Standesamt und die Friedhosverwaltung angesiedelt.
Hier werden alle Fragen des Einwohnermelde- und Passwesens beantwortet sowie Auskünfte zu standesamtlichen Angelegenheiten erteilt. Außerdem können sie im Bereich des Ordnungsamtes Verbennungen pflanzlicher Abfälle anmelden, Straßensperrungen genehmigen oder Parkausweise austellen lassen.
Des Weiteren ist im Bürgerbüro der Gemeinde Hammersbach das Fundbüro zu finden, die Sacharbeiter vor Ort händigen außerdem Windelsäcke, Restmüllsäcke, Papiersäcke und Gelbe Säcke aus und sind bei anstehenden Wahlen für das Entgegennehmen der Briefwahl und die weitere Bearbeitung zuständig.
Beschreibung
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06185 18000
Telefax: 06185 180067
E-Mail: c.marra@hammersbach.de
E-Mail: p.heinz@hammersbach.de
E-Mail: v.kammler@hammersbach.de
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Hammersbach: Wohnsitz Abmeldung Gemeinde Hammersbach
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Hinweise für Hammersbach
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsabmeldung