Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung Abmeldung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Schmitten im Taunus: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten

    Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden.

    Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Nebenwohnungen müssen im Bürgerbüro (Meldebehörde) des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden. Dies kann auch in Schriftform (postalisch oder per E-Mail) erfolgen.

    Wenn Sie ins Ausland ziehen und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung auch in Schriftform (postalisch oder per E-Mail) erfolgen.

    Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden.

    Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Nebenwohnungen müssen im Bürgerbüro (Meldebehörde) des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden. Dies kann auch in Schriftform (postalisch oder per E-Mail) erfolgen.

    Wenn Sie ins Ausland ziehen und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung auch in Schriftform (postalisch oder per E-Mail) erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schmitten - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 2

    61389 Schmitten

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr

    Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung - gerne auch über unsere Online-Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmitten im Taunus: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten

    • Ausweisdokument
    • Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dr. Laier, RL VII2 BMI

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019