Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Schmitten im Taunus: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten

    Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden.

    Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Nebenwohnungen müssen im Bürgerbüro (Meldebehörde) des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden. Dies kann auch in Schriftform (postalisch oder per E-Mail) erfolgen.

    Wenn Sie ins Ausland ziehen und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung auch in Schriftform (postalisch oder per E-Mail) erfolgen.

    Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden.

    Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Nebenwohnungen müssen im Bürgerbüro (Meldebehörde) des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden. Dies kann auch in Schriftform (postalisch oder per E-Mail) erfolgen.

    Wenn Sie ins Ausland ziehen und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung auch in Schriftform (postalisch oder per E-Mail) erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schmitten - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 2

    61389 Schmitten

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr

    Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung - gerne auch über unsere  Online-Terminvereinbarung .

    Kontakt

    Telefon: +49 6084 4651

    Telefon: +49 6084 4662

    Telefax: +49 6084 4646

    E-Mail: buergerservice@schmitten.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Hinweise für Schmitten im Taunus: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten

    • Ausweisdokument
    • Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 04.06.2025

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019