Wohnung Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Walldorf
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags, dienstags 8:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 16:30 Uhr
mittwochs 8:00 bis 12:30 Uhr
nachmittags geschlossen
donnertags 13:00 bis 18:30 Uhr
freitags 8:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Melanie Kreiner
Hausanschrift
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-321
E-Mail: fundbuero@moerfelden-walldorf.de
Telefon Festnetz: 06105 938-309
André Campos Oliveira
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06105 938-250
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-325
Ines Becker
Hausanschrift
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Telefon Festnetz: 06105 938-250
Fax: 06105 938-325
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass derzeit das Stadtbüro Mörfelden geschlossen ist.
Alle Serviceleistungen erhalten Sie im Stadtbüro Walldorf
Kontakt
Kontaktperson
Nawal El Hammouti
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06105 938-770
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-970
Norman Lang
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06105 938-770
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
E-Mail: norman.lang@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-970
Elisa Ampukaev
Hausanschrift
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Telefon Festnetz: 06105 938-770
Fax: 06105 938-970
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsabmeldung