Wohnsitz Abmeldung
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    Wohnsitz Abmeldung

    Hinweise für Ober-Ramstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Ober-Ramstadt

    Wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie sich beim Bürgerbüro abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Ober-Ramstadt - Bürgerbüro

    Adresse

    Besucheranschrift

    Darmstädter Straße 48
    64372 Ober-Ramstadt

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Darmstädter Straße 48
    64372 Ober-Ramstadt

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 13:30 - 16:00 Uhr
    Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 13:30 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
    Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Termin vereinbaren

    Besuche ohne Termin sind dienstags und mittwoch am Vormittag sowie donnerstags am Nachmittag möglich. Es ist entsprechend mit Wartezeiten zu rechnen. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06154 702-240

    Fax: 06154 702-699

    E-Mail: buergerbuero@ober-ramstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008
    Technisch geändert am 04.06.2025

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019