Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung Abmeldung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Darmstadt: Abmeldung des Wohnsitzes

    Wer muss sich wann in Darmstadt abmelden?

    Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn:
    - Sie ins Ausland ziehen (Abmeldung bis zu einer Woche im Voraus), 
    - eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben,
    - oder sich ohne festen Wohnsitz melden wollen.

    Weitere Informationen:

    • Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
    • Sie müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden.
    • Personen ab dem 16. Lebensjahr können die Meldepflicht selbst ausüben.
    • Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Sie müssen sich bei Ihrer neuen zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Informationen zur Berichtigung des Melderegisters (Wegzugsdatum) erhalten wir dann von der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung.
    • Zweitwohnsitz: Die Abmeldung des Zweitwohnsitzes erfolgt bei der Behörde, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist und ist selbstständig oder mit einer Vollmacht abzumelden.
    • Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie über den nebenstehenden Onlinelink durchführen.

    Wer muss sich wann in Darmstadt abmelden?

    Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn:
    - Sie ins Ausland ziehen (Abmeldung bis zu einer Woche im Voraus), 
    - eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben,
    - oder sich ohne festen Wohnsitz melden wollen.

    Weitere Informationen:

    • Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
    • Sie müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden.
    • Personen ab dem 16. Lebensjahr können die Meldepflicht selbst ausüben.
    • Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Sie müssen sich bei Ihrer neuen zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Informationen zur Berichtigung des Melderegisters (Wegzugsdatum) erhalten wir dann von der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung.
    • Zweitwohnsitz: Die Abmeldung des Zweitwohnsitzes erfolgt bei der Behörde, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist und ist selbstständig oder mit einer Vollmacht abzumelden.
    • Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie über den nebenstehenden Onlinelink durchführen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist außerhalb der offenen Sprechzeiten nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich. Bereits beantragte Dokumente können während der Öffnungszeiten immer ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden. 
    Montag
    08:00 Uhr - 15:30 Uhr
    Dienstag
    08:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Mittwoch
    07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
    Donnerstag
    08:00 Uhr - 19:00 Uhr
    Freitag
    07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
    Hinweis für die offenen Sprechzeiten: 
    Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Darmstadt: Abmeldung des Wohnsitzes

    • Personalausweis und Reisepass
    • Identitätsausweis und ggf. elektronischer Aufenthaltstitel bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit 
    • Wohnungsgeberbestätigung (kein Muss; in Kopie oder per Email ist ebenfalls ausreichend)
    • Für minderjährige Kinder: Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde  (Original)
    • Mit der Abmeldung können auch Dritte bevollmächtigt werden; Ausweise der Meldepflichtigen sind vorzulegen. Grundsätzlich muss bei allen Vorgängen die durch einen Bevollmächtigten erledigt werden sollen, der Ausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden. Die Vollmachten müssen im Original, vollständig und im besten Falle zusammengeheftet, abgesiegelt vorliegen (Betreuungsvollmachten, Vollmachten von Anwälten). Die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der Unterschrift auf dem Dokument übereinstimmen.
    • Eine Abmeldung  für  Ihre eigene Person kann schriftlich erfolgen. Füllen Sie den Vordruck zur  Abmeldung aus  und senden diesen mit der persönlichen Unterschrift versehen sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes per Fax (06151 13-3006), per Post oder per E-Mail an: meldeamt@darmstadt.de. 
    • Personalausweis und Reisepass
    • Identitätsausweis und ggf. elektronischer Aufenthaltstitel bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit 
    • Wohnungsgeberbestätigung (kein Muss; in Kopie oder per Email ist ebenfalls ausreichend)
    • Für minderjährige Kinder: Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde  (Original)
    • Mit der Abmeldung können auch Dritte bevollmächtigt werden; Ausweise der Meldepflichtigen sind vorzulegen. Grundsätzlich muss bei allen Vorgängen die durch einen Bevollmächtigten erledigt werden sollen, der Ausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden. Die Vollmachten müssen im Original, vollständig und im besten Falle zusammengeheftet, abgesiegelt vorliegen (Betreuungsvollmachten, Vollmachten von Anwälten). Die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der Unterschrift auf dem Dokument übereinstimmen.
    • Eine Abmeldung  für  Ihre eigene Person kann schriftlich erfolgen. Füllen Sie den Vordruck zur  Abmeldung aus  und senden diesen mit der persönlichen Unterschrift versehen sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes per Fax (06151 13-3006), per Post oder per E-Mail an: meldeamt@darmstadt.de. 

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Darmstadt: Abmeldung des Wohnsitzes

    Keine

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dr. Laier, RL VII2 BMI

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)