Wohnung Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Hinweise für Darmstadt: Abmeldung des Wohnsitzes
Wer muss sich wann in Darmstadt abmelden?
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn:
- Sie ins Ausland ziehen (Abmeldung bis zu einer Woche im Voraus),
- eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben,
- oder sich ohne festen Wohnsitz melden wollen.
Weitere Informationen:
- Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
- Sie müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden.
- Personen ab dem 16. Lebensjahr können die Meldepflicht selbst ausüben.
- Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Sie müssen sich bei Ihrer neuen zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Informationen zur Berichtigung des Melderegisters (Wegzugsdatum) erhalten wir dann von der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung.
- Zweitwohnsitz: Die Abmeldung des Zweitwohnsitzes erfolgt bei der Behörde, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist und ist selbstständig oder mit einer Vollmacht abzumelden.
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie über den nebenstehenden Onlinelink durchführen.
Wer muss sich wann in Darmstadt abmelden?
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn:
- Sie ins Ausland ziehen (Abmeldung bis zu einer Woche im Voraus),
- eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben,
- oder sich ohne festen Wohnsitz melden wollen.
Weitere Informationen:
- Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
- Sie müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden.
- Personen ab dem 16. Lebensjahr können die Meldepflicht selbst ausüben.
- Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Sie müssen sich bei Ihrer neuen zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Informationen zur Berichtigung des Melderegisters (Wegzugsdatum) erhalten wir dann von der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung.
- Zweitwohnsitz: Die Abmeldung des Zweitwohnsitzes erfolgt bei der Behörde, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist und ist selbstständig oder mit einer Vollmacht abzumelden.
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie über den nebenstehenden Onlinelink durchführen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist außerhalb der offenen Sprechzeiten nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich. Bereits beantragte Dokumente können während der Öffnungszeiten immer ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden.
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
Donnerstag
08:00 Uhr - 19:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
Hinweis für die offenen Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Darmstadt: Abmeldung des Wohnsitzes
- Personalausweis und Reisepass
- Identitätsausweis und ggf. elektronischer Aufenthaltstitel bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- Wohnungsgeberbestätigung (kein Muss; in Kopie oder per Email ist ebenfalls ausreichend)
- Für minderjährige Kinder: Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde (Original)
- Mit der Abmeldung können auch Dritte bevollmächtigt werden; Ausweise der Meldepflichtigen sind vorzulegen. Grundsätzlich muss bei allen Vorgängen die durch einen Bevollmächtigten erledigt werden sollen, der Ausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden. Die Vollmachten müssen im Original, vollständig und im besten Falle zusammengeheftet, abgesiegelt vorliegen (Betreuungsvollmachten, Vollmachten von Anwälten). Die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der Unterschrift auf dem Dokument übereinstimmen.
- Eine Abmeldung für Ihre eigene Person kann schriftlich erfolgen. Füllen Sie den Vordruck zur Abmeldung aus und senden diesen mit der persönlichen Unterschrift versehen sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes per Fax (06151 13-3006), per Post oder per E-Mail an: meldeamt@darmstadt.de.
- Personalausweis und Reisepass
- Identitätsausweis und ggf. elektronischer Aufenthaltstitel bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- Wohnungsgeberbestätigung (kein Muss; in Kopie oder per Email ist ebenfalls ausreichend)
- Für minderjährige Kinder: Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde (Original)
- Mit der Abmeldung können auch Dritte bevollmächtigt werden; Ausweise der Meldepflichtigen sind vorzulegen. Grundsätzlich muss bei allen Vorgängen die durch einen Bevollmächtigten erledigt werden sollen, der Ausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden. Die Vollmachten müssen im Original, vollständig und im besten Falle zusammengeheftet, abgesiegelt vorliegen (Betreuungsvollmachten, Vollmachten von Anwälten). Die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der Unterschrift auf dem Dokument übereinstimmen.
- Eine Abmeldung für Ihre eigene Person kann schriftlich erfolgen. Füllen Sie den Vordruck zur Abmeldung aus und senden diesen mit der persönlichen Unterschrift versehen sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes per Fax (06151 13-3006), per Post oder per E-Mail an: meldeamt@darmstadt.de.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Darmstadt: Abmeldung des Wohnsitzes
Keine
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsabmeldung