Hochschulzugang - Anerkennung Bildungsnachweise
Beschreibung
Deutsche Staatsangehörige, Staatenlose und Ausländer mit ausländischen Bildungsnachweisen können in Hessen studieren, wenn ihre Vorbildung als einer hiesigen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt ist. Die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Bildungsabschlusses erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) beim Sekretariat der KMK in Bonn.
Ein Merkblatt über die für Bewertung und Anerkennung zuständigen Stellen ist über die Homepage des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) zu finden (unter: > Studieren > Zugang und Zulassung > Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen > Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen).
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen(Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
Ansprechpartner
Gemeinde Weinbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schule, HMWK, Abschlüsse, Hochschulen, Hochschulzugang, Bildungsnachweise, Schulabschlüsse, Ausländische Bildungsnachweise