• Erbach (Landkreis Odenwaldkreis, Hessen)
ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

Hochschulzugang - Anerkennung Bildungsnachweise

Beschreibung

Deutsche Staatsangehörige, Staatenlose und Ausländer mit ausländischen Bildungsnachweisen können in Hessen studieren, wenn ihre Vorbildung als einer hiesigen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt ist. Die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Bildungsabschlusses erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) beim Sekretariat der KMK in Bonn.

Ein Merkblatt über die für Bewertung und Anerkennung zuständigen Stellen ist über die Homepage des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) zu finden (unter: > Studieren > Zugang und Zulassung > Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen > Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen).

Ansprechpartner

Für Erbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 18.11.2008

Technisch geändert am 22.11.2023

Stichwörter

Ausländische Bildungsnachweise, Hochschulen, Abschlüsse, Hochschulzugang, Schulabschlüsse, Bildungsnachweise, Schule, HMWK

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019