Bestattung Anmeldung

    Bestattung

    Beschreibung

    Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

    Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

    Sorgepflichtige Angehörige
    Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
    • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
    • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
    • Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Wichtiger Hinweis

    Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

    Ansprechpartner

    Stadtbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    34537 Bad Wildungen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    34537 Bad Wildungen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.

    Hinweise für Bad Wildungen: Friedhofsgebühren Bad Wildungen

    Gebühr für die Benutzung der Friehofskapelle zur Trauerfeier: Gebühr 210.0 EUR

    Benutzung der Leichenräume je Tag: Gebühr 35.0 EUR

    Gebühren für das Öffnen und Schließen von Gräbern: Gebühr ab 118.0 EUR bis 375.0 EUR

    Die Gebühren für Grabstätten für Feuerbestattungen betragen zwischen 170.-- und 450,-- €. Die Gebühren für Grabstätten für Erdbestattungen betragen zwischen 110,-- und 1.450,-- €: Gebühr ab 110.0 EUR bis 1450.0 EUR

    Genehmigungsgebühren für die Aufstellung eines Grabmahles betragen 8% der Herstellungskosten wobei die genannten Gebühren die Mindest- und Höchstbeträge darstellen.: Gebühr ab 5.0 EUR bis 675.0 EUR

    Gebühr für die Nutzung des Sezierraumes: Gebühr 140.0 EUR

    Hinweise für Bad Wildungen

    Gebühr für die Benutzung der Friehofskapelle zur Trauerfeier: Gebühr 210.00 EUR

    Die Gebühren für Grabstätten für Feuerbestattungen betragen zwischen 170.-- und 450,-- €. Die Gebühren für Grabstätten für Erdbestattungen betragen zwischen 110,-- und 1.450,-- €: Gebühr ab 110.00 EUR bis 1450.00 EUR

    Gebühren für das Öffnen und Schließen von Gräbern: Gebühr ab 118.00 EUR bis 375.00 EUR

    Benutzung der Leichenräume je Tag: Gebühr 35.00 EUR

    Genehmigungsgebühren für die Aufstellung eines Grabmahles betragen 8% der Herstellungskosten wobei die genannten Gebühren die Mindest- und Höchstbeträge darstellen.: Gebühr ab 5.00 EUR bis 675.00 EUR

    Gebühr für die Nutzung des Sezierraumes: Gebühr 140.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Beerdigung, Sterben, Verstorben, Bestattungen, Bestatter, Tod, Begräbnis, Todesfall, Beisetzung, Bestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)