Bestattung
Beschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
Hinweise für Kassel: Bestattungen
Für die Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige gilt folgendes:
Wenn Sie als sorgepflichtige Angehörige oder sorgepflichtiger Angehöriger (Ehegatte/in, Lebenspartner/in, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel/in, Geschwister, Adoptiveltern und -kinder) nicht vom Tod ihres verstorbenen Familienmitgliedes wissen oder sich nicht innerhalb von 96 Stunden nach Todeseintritt kümmern können, haben wir als zuständige Behörde nach den gesetzlichen Bestimmungen für eine würdevolle Bestattung der Verstorbenen/ des Verstorbenen zu sorgen. Das bedeutet, dass wir nach Angehörigen suchen, sie informieren oder gegebenenfalls selbst die Bestattung in Auftrag geben.
Bestattung ohne Sarg
- Bestattungen ohne Sarg aus religiösen Gründen sind in Hessen seit dem 1. März 2013 rechtlich zulässig.
- Eine Bestattung ohne Sarg setzt eine Gestattung des Ordnungsamtes voraus.
- Die Gestattung ist mit dem Antragsformular zu beantragen.
- Auf dem Antragsformular muss der Imam den Beisetzungswunsch ausschließlich vor dem gesetzlich legitimierten Hintergrund unterschriftlich bestätigen.
- Der Antrag ist zusammen mit einer Sterbeurkunde dem Ordnungsamt im Original zuzuleiten.
Für die Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige gilt folgendes:
Wenn Sie als sorgepflichtige Angehörige oder sorgepflichtiger Angehöriger (Ehegatte/in, Lebenspartner/in, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel/in, Geschwister, Adoptiveltern und -kinder) nicht vom Tod ihres verstorbenen Familienmitgliedes wissen oder sich nicht innerhalb von 96 Stunden nach Todeseintritt kümmern können, haben wir als zuständige Behörde nach den gesetzlichen Bestimmungen für eine würdevolle Bestattung der Verstorbenen/ des Verstorbenen zu sorgen. Das bedeutet, dass wir nach Angehörigen suchen, sie informieren oder gegebenenfalls selbst die Bestattung in Auftrag geben.
Bestattung ohne Sarg
- Bestattungen ohne Sarg aus religiösen Gründen sind in Hessen seit dem 1. März 2013 rechtlich zulässig.
- Eine Bestattung ohne Sarg setzt eine Gestattung des Ordnungsamtes voraus.
- Die Gestattung ist mit dem Antragsformular zu beantragen.
- Auf dem Antragsformular muss der Imam den Beisetzungswunsch ausschließlich vor dem gesetzlich legitimierten Hintergrund unterschriftlich bestätigen.
- Der Antrag ist zusammen mit einer Sterbeurkunde dem Ordnungsamt im Original zuzuleiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.
Ansprechpartner
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnung-aufsicht@kassel.de
E-Mail: hsog.ordnungsamt@kassel.de
Kontaktperson
Frau Heike Biermann
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kassel: Bestattungen
- Ihre mündliche oder formlos schriftliche Mitteilung oder die der Polizei, eines Pflegedienstes oder Bestatters über den Todesfall.
- Für die Bestattung ohne Sarg das ausgefüllte Antragsformular
- Ihre mündliche oder formlos schriftliche Mitteilung oder die der Polizei, eines Pflegedienstes oder Bestatters über den Todesfall.
- Für die Bestattung ohne Sarg das ausgefüllte Antragsformular
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Beerdigung, Sterben, Verstorben, Bestattungen, Bestatter, Tod, Begräbnis, Todesfall, Beisetzung, Bestattung