Bestattung Anmeldung

    Bestattung

    Beschreibung

    Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

    Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

    Sorgepflichtige Angehörige
    Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

    Hinweise für Kassel: Bestattungen

    Für die Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige gilt folgendes:
    Wenn Sie als sorgepflichtige Angehörige oder sorgepflichtiger Angehöriger (Ehegatte/in, Lebenspartner/in, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel/in, Geschwister, Adoptiveltern und -kinder) nicht vom Tod ihres verstorbenen Familienmitgliedes wissen oder sich nicht innerhalb von 96 Stunden nach Todeseintritt kümmern können, haben wir als zuständige Behörde nach den gesetzlichen Bestimmungen für eine würdevolle Bestattung der Verstorbenen/ des Verstorbenen zu sorgen. Das bedeutet, dass wir nach Angehörigen suchen, sie informieren oder gegebenenfalls selbst die Bestattung in Auftrag geben.

    Bestattung ohne Sarg

    • Bestattungen ohne Sarg aus religiösen Gründen sind in Hessen seit dem 1. März 2013 rechtlich zulässig.
    • Eine Bestattung ohne Sarg setzt eine Gestattung des Ordnungsamtes voraus.
    • Die Gestattung ist mit dem Antragsformular zu beantragen.
    • Auf dem Antragsformular muss der Imam den Beisetzungswunsch ausschließlich vor dem gesetzlich legitimierten Hintergrund unterschriftlich bestätigen.
    • Der Antrag ist zusammen mit einer Sterbeurkunde dem Ordnungsamt im Original zuzuleiten.

    Für die Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige gilt folgendes:
    Wenn Sie als sorgepflichtige Angehörige oder sorgepflichtiger Angehöriger (Ehegatte/in, Lebenspartner/in, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel/in, Geschwister, Adoptiveltern und -kinder) nicht vom Tod ihres verstorbenen Familienmitgliedes wissen oder sich nicht innerhalb von 96 Stunden nach Todeseintritt kümmern können, haben wir als zuständige Behörde nach den gesetzlichen Bestimmungen für eine würdevolle Bestattung der Verstorbenen/ des Verstorbenen zu sorgen. Das bedeutet, dass wir nach Angehörigen suchen, sie informieren oder gegebenenfalls selbst die Bestattung in Auftrag geben.

    Bestattung ohne Sarg

    • Bestattungen ohne Sarg aus religiösen Gründen sind in Hessen seit dem 1. März 2013 rechtlich zulässig.
    • Eine Bestattung ohne Sarg setzt eine Gestattung des Ordnungsamtes voraus.
    • Die Gestattung ist mit dem Antragsformular zu beantragen.
    • Auf dem Antragsformular muss der Imam den Beisetzungswunsch ausschließlich vor dem gesetzlich legitimierten Hintergrund unterschriftlich bestätigen.
    • Der Antrag ist zusammen mit einer Sterbeurkunde dem Ordnungsamt im Original zuzuleiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
    • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
    • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
    • Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Wichtiger Hinweis

    Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    (Rathaus)

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Heike Biermann

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kassel: Bestattungen

    • Ihre mündliche oder formlos schriftliche Mitteilung oder die der Polizei, eines Pflegedienstes oder Bestatters über den Todesfall.
    • Für die Bestattung ohne Sarg das ausgefüllte Antragsformular
    • Ihre mündliche oder formlos schriftliche Mitteilung oder die der Polizei, eines Pflegedienstes oder Bestatters über den Todesfall.
    • Für die Bestattung ohne Sarg das ausgefüllte Antragsformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Beerdigung, Sterben, Verstorben, Bestattungen, Bestatter, Tod, Begräbnis, Todesfall, Beisetzung, Bestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)