Bestattung
Beschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.
Ansprechpartner
Gemeinde Elz - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 39
65604 Elz
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Montag bis Mittwoch 14.00 - 15.30 Donnerstag 14.00 - 18.00
Kontakt
Telefon: 06431 9575-38
Telefax: 06431 9575-77
Kontaktperson
Frau Sabine Schmitt
Postanschrift
Rathausstraße 39
65604 Elz
E-Mail: sabine.schmitt@elz-ww.de
Telefon Festnetz: 06431 9575-38
Weitere Informationen
• Standesamt
Entgegennahme der Geburts- und Sterbefallanzeigen mit anschl. Beurkundung, Urkundenausstellung (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunde, beglaubigte Abschriften der Personenstandsregister) Geburtenanzeige, Anmeldung und Durchführung der Eheschließungen, Ehefähigkeitszeugnisse, Ausstellung der Personenstandsurkunden, Vater- und Mutterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen, Namensänderungen, Namenserteilung, Nachbeurkundung der Eheschließungen im Ausland, nachträgliche Namenserklärungen nach Eheschließungen im Ausland, öffentlich-rechtliche Beglaubigungen gemäß dem Personenstandswesen, Adoption, Eheregister, Familienbuch, Anerkennung der Auflösungen von Eheschließungen im Ausland
• Lebenspartnerschaftsbehörde
Entgegennahme der Anmeldungen der Lebenspartnerschaften, Durchführung der Lebenspartnerschaften, Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunden
• Namensänderungsbehörde
Entgegennahme der behördlichen Vor- und Familiennamensänderungen, Ausstellung der Änderungsurkunden
• Friedhofsverwaltung
Entgegennahme der Bestattungsanmeldungen, Bestattungsgenehmigungen, Durchführung der Bestattungen, Genehmigung zur Herrichtung von Grabmalanlagen, Grabräumung, Bestattungswesen, Planung erforderlicher Friedhofserweiterungen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Beerdigung, Sterben, Verstorben, Bestattungen, Bestatter, Tod, Begräbnis, Todesfall, Beisetzung, Bestattung