Bestattung
Beschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
Hinweise für Wetzlar: Bestattungen
Für WETZLAR gilt:
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
-
Vergabe von Beerdigungs- und Trauerfeierterminen
-
Vergabe von Grabstätten (Formular Wahlmöglichkeit einer Grabstätte)
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Grabmalgenehmigungen (Formular Grabmalantrag)
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Betreuung der Ehrenfriedhöfe
Für WETZLAR gilt:
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
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Vergabe von Beerdigungs- und Trauerfeierterminen
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Vergabe von Grabstätten (Formular Wahlmöglichkeit einer Grabstätte)
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Grabmalgenehmigungen (Formular Grabmalantrag)
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Betreuung der Ehrenfriedhöfe
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.
Ansprechpartner
Stadt Wetzlar - Stadtbetriebsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtbetriebsamt:
Montag bis Donnerstag von 08:00 – 12:00; 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 996801
Telefax: 06441 996804
E-Mail: stadtbetriebsamt@wetzlar.de
E-Mail: wildermuell@wetzlar.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wetzlar: Bestattungen
Für WETZLAR gilt:
1. Erdbestattung
- Amtliche Sterbeurkunde (Info Formular Merkblatt Erdbestattung)
- Antrag auf Durchführung einer Bestattung (Formular Bestattungsantrag)
2. Feuerbestattung
- Amtliche Sterbeurkunde, Leichenschauschein (Info Formular Merkblatt Feuerbestattung)
- Bescheinigung Erklärung zur Feuerbestattung (Formular Willenserklärung Feuerbestattung)
Für WETZLAR gilt:
1. Erdbestattung
- Amtliche Sterbeurkunde (Info Formular Merkblatt Erdbestattung)
- Antrag auf Durchführung einer Bestattung (Formular Bestattungsantrag)
2. Feuerbestattung
- Amtliche Sterbeurkunde, Leichenschauschein (Info Formular Merkblatt Feuerbestattung)
- Bescheinigung Erklärung zur Feuerbestattung (Formular Willenserklärung Feuerbestattung)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wetzlar: Bestattungen
Für WETZLAR gilt:
Für WETZLAR gilt:
Kosten
Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.
Hinweise für Wetzlar: Bestattungen
Für WETZLAR gilt:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Wetzlar .
Für WETZLAR gilt:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Wetzlar .
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Beerdigung, Sterben, Verstorben, Bestattungen, Bestatter, Tod, Begräbnis, Todesfall, Beisetzung, Bestattung