Bestattung
Beschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenahr - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Termine können auch telefonisch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden!
Bürger, denen es nicht möglich ist ins Rathaus zu kommen (bedingt durch Alter oder Behinderung), besuchen wir gerne zu Hause.
Kontakt
Telefax: 06446 9230-49
E-Mail: buergerbuero@hohenahr.de
Gemeinde Hohenahr - Bürgerbüro, DGH's, Friedhofsamt, KFZ, Soziales
Beschreibung
Fachdienst 12
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 6
Postfach
35644 Hohenahr
Postanschrift
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Das Bürgerbüro ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine bestimmte Ansprechpartnerin im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
Kontakt
Telefon: 06446 9230-10
Telefon: 06446 9230-11
Telefon: 06446 9230-12
Telefax: 06446 9230-49
E-Mail: buergerbuero@hohenahr.de
Weitere Informationen
DGH's; Fischereischeine; Friedhofsverwaltung; Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauszüge; Melde- und Passamt; KFZ; Soziales
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Todesfall, Sterben, Bestattung, Tod, Beerdigung, Beisetzung, Bestattungen, Verstorben, Bestatter, Begräbnis