Bestattung
Beschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
Hinweise für Bad Vilbel: Bestattung
Über die verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung und zu den zur Verfügung stehenden Grabarten gibt die Friedhofsverwaltung, Lohstraße 84, oder das Bestattungsinstitut gerne Auskunft. Tel. 06101 128577, Fax 06101 128578, Email friedhof@bad-vilbel.de.
Über die verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung und zu den zur Verfügung stehenden Grabarten gibt die Friedhofsverwaltung, Lohstraße 84, oder das Bestattungsinstitut gerne Auskunft. Tel. 06101 128577, Fax 06101 128578, Email friedhof@bad-vilbel.de.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.
Ansprechpartner
Stadt Bad Vilbel - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06101 602-450
E-Mail: standesamt@bad-vilbel.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Vilbel: Bestattung
Für die Beurkundung des Sterbefalls ist der Personenstand des Verstorbenen nachzuweisen. In der Regel ist die vorlage des Personalausweises, bei nicht verheiratet gewesenen die Geburtsurkunde und bei verheiratet gewesenen das Familien-/Stammbuch ausreichend. Bei Auflösung der Ehe muss zusätzlich noch die Sterbeurkunde des Ehegatten oder das Scheidungsurteil vorgelegt werden.
Für die Beurkundung des Sterbefalls ist der Personenstand des Verstorbenen nachzuweisen. In der Regel ist die vorlage des Personalausweises, bei nicht verheiratet gewesenen die Geburtsurkunde und bei verheiratet gewesenen das Familien-/Stammbuch ausreichend. Bei Auflösung der Ehe muss zusätzlich noch die Sterbeurkunde des Ehegatten oder das Scheidungsurteil vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.
Hinweise für Bad Vilbel: Bestattung
Jeweils eine Sterbeurkunde für die Bestattung, die Rentenversicherung und für religiöse Zwecke ist gebührenfrei. Zusätzliche Urkunden kosten 10,- €, weitere Exemplare 5,-- €.
Aktuelle Gebühr: 12,00 Euro
Mehrausfertigungen: 6,00 Euro
Jeweils eine Sterbeurkunde für die Bestattung, die Rentenversicherung und für religiöse Zwecke ist gebührenfrei. Zusätzliche Urkunden kosten 10,- €, weitere Exemplare 5,-- €.
Aktuelle Gebühr: 12,00 Euro
Mehrausfertigungen: 6,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Beerdigung, Sterben, Verstorben, Bestattungen, Bestatter, Tod, Begräbnis, Todesfall, Beisetzung, Bestattung