Bestattung Anmeldung

    Bestattung

    Beschreibung

    Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

    Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

    Sorgepflichtige Angehörige
    Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

    Hinweise für Bad Vilbel: Bestattung

    Über die verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung und zu den zur Verfügung stehenden Grabarten gibt die Friedhofsverwaltung, Lohstraße 84, oder das Bestattungsinstitut gerne Auskunft. Tel. 06101 128577, Fax 06101 128578, Email friedhof@bad-vilbel.de.

    Über die verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung und zu den zur Verfügung stehenden Grabarten gibt die Friedhofsverwaltung, Lohstraße 84, oder das Bestattungsinstitut gerne Auskunft. Tel. 06101 128577, Fax 06101 128578, Email friedhof@bad-vilbel.de.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
    • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
    • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
    • Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Wichtiger Hinweis

    Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Vilbel - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 5

    61118 Bad Vilbel

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Vilbel - Fachbereich Technische Dienste/Bauwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sonnenplatz 1

    61118 Bad Vilbel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Vilbel: Bestattung

    Für die Beurkundung des Sterbefalls ist der Personenstand des Verstorbenen nachzuweisen. In der Regel ist die vorlage des Personalausweises, bei nicht verheiratet gewesenen die Geburtsurkunde und bei verheiratet gewesenen das Familien-/Stammbuch ausreichend. Bei Auflösung der Ehe muss zusätzlich noch die Sterbeurkunde des Ehegatten oder das Scheidungsurteil vorgelegt werden.

    Für die Beurkundung des Sterbefalls ist der Personenstand des Verstorbenen nachzuweisen. In der Regel ist die vorlage des Personalausweises, bei nicht verheiratet gewesenen die Geburtsurkunde und bei verheiratet gewesenen das Familien-/Stammbuch ausreichend. Bei Auflösung der Ehe muss zusätzlich noch die Sterbeurkunde des Ehegatten oder das Scheidungsurteil vorgelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.

    Hinweise für Bad Vilbel: Bestattung

    Jeweils eine Sterbeurkunde für die Bestattung, die Rentenversicherung und für religiöse Zwecke ist gebührenfrei. Zusätzliche Urkunden kosten 10,- €, weitere Exemplare 5,-- €.
     

    Aktuelle Gebühr: 12,00 Euro

    Mehrausfertigungen: 6,00 Euro

    Jeweils eine Sterbeurkunde für die Bestattung, die Rentenversicherung und für religiöse Zwecke ist gebührenfrei. Zusätzliche Urkunden kosten 10,- €, weitere Exemplare 5,-- €.
     

    Aktuelle Gebühr: 12,00 Euro

    Mehrausfertigungen: 6,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Beerdigung, Sterben, Verstorben, Bestattungen, Bestatter, Tod, Begräbnis, Todesfall, Beisetzung, Bestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)