Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde Ausstellung

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

    Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

    Zuständigkeit

    Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalmstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Treysa)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatzbuchten direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr Dienstag: 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr ~nachmittags geschlossen~ Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Sie finden den direkten Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner aus jeder Abteilung wenn Sie nach Ihrer Suche in der Trefferanzeige nicht den allgemeinen Eintrag STADT SCHWALMSTADT wählen, sondern einen der Einträge mit Abteilungseintrag. Beispiel: Stadt Schwalmstadt-Bauamt Bei Fragen zur Suche wenden Sie sich bitte direkt an unseren Administrator Herrn Otto unter: (06691) 207-176. Vielen Dank!

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Schwalmstadt - Stadt Schwalmstadt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiederholdstraße 24

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Ziegenhain)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz direkt vor dem Rathaus in Ziegenhain
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -15:30 Uhr
    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • bei Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
      • den eigenen Ausweis
    • für andere Personen, wie nähere Verwandte:
      • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweis:
    Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
     

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:

    • der letzte Ehepartner,
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse,
    • nähere Verwandte, wie beispielsweise
      • Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch,
    • Verwaltungsgerichtliche Klage
       

    Verfahrensablauf

    Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Persönliche Beantragung:

    • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

    Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:

    • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
    • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
    • Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Sterbedatum und -ort
      • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
      • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche

    Kosten

    12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    tot, Sterbefallanzeige, Leichenschauschein, Totenschein, Sterbeurkunde, Todesbescheinigung, Sterbefall, Bestattungsinstitut, Bestattung, Tod, Sterbefallbeurkundung, Beerdigung, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Standesamtsangelegenheit, Leichenpass, Hinterbliebene, Standesamt, Beerdigungsschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English