Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde Ausstellung

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

    Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

    Zuständigkeit

    Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    36358 Herbstein

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Herbstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    36358 Herbstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hessenstraße
      Linien:
      • Bus: Linie VB 5151

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Bargeldlose Zahlung, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Lastschriftverfahren, Überweisung, Überweisung/Zahlschein

    Bankverbindung

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein

    IBAN: DE11 5185 0079 0375 1002 31

    BIC: HELADEF1FRI

    Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein

    IBAN: DE16 5199 0000 0002 0012 09

    BIC: GENODE51LB1

    Bankinstitut: Volksbank Lauterbach-Schlitz eG

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein

    IBAN: DE17 5006 9146 0001 0070 68

    BIC: GENODE51GRC

    Bankinstitut: Volksbank eG Grebenhain

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Parkplätze im Bereich des Rathauses vorhanden


    Bezahlmöglichkeiten: Some(Abbuchung), Some(Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.)), Some(Lastschrift), Some(Barzahlung), Some(Überweisung), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.))

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • bei Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
      • den eigenen Ausweis
    • für andere Personen, wie nähere Verwandte:
      • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweis:
    Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
     

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:

    • der letzte Ehepartner,
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse,
    • nähere Verwandte, wie beispielsweise
      • Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch,
    • Verwaltungsgerichtliche Klage
       

    Verfahrensablauf

    Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Persönliche Beantragung:

    • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

    Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:

    • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
    • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
    • Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und –ort
      • Sterbedatum und –ort
      • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
      • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche

    Kosten

    12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    tot, Standesamt, Sterbefallanzeige, Standesamtsangelegenheit, Leichenschauschein, Beerdigung, Bestattung, Leichenpass, Sterbefall, Sterbefallbeurkundung, Bestattungsinstitut, Todesbescheinigung, Hinterbliebene, Sterbeurkunde, Tod, Beerdigungsschein, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Totenschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)