Sterbeurkunde Ausstellung
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Zuständigkeit
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Ansprechpartner
Gemeinde Liederbach am Taunus
Beschreibung
Geschichtliche Entwicklung
Um das Jahr 550 n. Chr. wurden Münster-Liederbach, Niederhofheim, Ober- und Unterliederbach vermutlich gegründet. 791 n. Chr. wird "Leoderbach" urkundlich erwähnt.
Nach wechselnder Zuordnung kamen Oberliederbach und Niederhofheim 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluß zum Fürstentum Nassau-Usingen, drei Jahre später zum geeinigten Herzogtum Nassau-Usingen und nach weiteren drei Jahren schließlich zum geeinigten Herzogtum Nassau.
1866 wurden Niederhofheim und Oberliederbach Preußen zugeordnet, 1945 dem Land Hessen. Der Zusammenschluß der ehemals selbständigen Gemeinden zur neuen Gemeinde Liederbach erfolgte am 31. Dezember 1971.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Donnerstag (in der Zeit von 8:00-11:00 Uhr) können ohne vorherige Terminvereinbarung Meldebescheinigungen ausgestellt, Führungszeugnisse beantragt und Personalausweise, Reisepässe und Führerscheine abgeholt werden.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Ausbildung bei der Stadtverwaltung, Bürgermeister, Gemeinde, Gemeindearbeiter, Gemeinden, Gemeindeorgane, Gemeindevertretung, Gemeindeverwaltung, Gemeindevorstand, Rathaus, Verwaltung
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- bei Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
- den eigenen Ausweis
- für andere Personen, wie nähere Verwandte:
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehepartner,
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse,
- nähere Verwandte, wie beispielsweise
- Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch,
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Persönliche Beantragung:
- Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.
Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:
- Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
- Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
- Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Sterbedatum und –ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche
Kosten
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
tot, Todesbescheinigung, Sterbefallanzeige, Bestattung, Tod, Standesamtsangelegenheit, Totenschein, Bestattungsinstitut, Urkunde, Leichenpass, Sterbeurkunde, Beerdigungsschein, Leichenschauschein, Sterbefall, Sterbefallbeurkundung, Hinterbliebene, Standesamtsangelegenheiten, Beerdigung, Standesamt