Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen
    99101011261001

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalmstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    (Rathaus Treysa)

    Marktplatz 1

    34613 Schwalmstadt

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatzbuchten direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

    Dienstag          08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

    Mittwoch          08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Donnerstag     08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr

    Freitag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6691 207-0

    Fax: +49 6691 207-180

    E-Mail: info@schwalmstadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Sie finden den direkten Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner aus jeder Abteilung wenn Sie nach Ihrer Suche in der Trefferanzeige nicht den allgemeinen Eintrag STADT SCHWALMSTADT wählen, sondern einen der Einträge mit Abteilungseintrag. Beispiel: Stadt Schwalmstadt-Bauamt Bei Fragen zur Suche wenden Sie sich bitte direkt an unseren Administrator Herrn Otto unter: +49 6691 207-176. Vielen Dank!

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Schwalmstadt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    (Rathaus Ziegenhain)

    Wiederholdstraße 24

    34613 Schwalmstadt

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz direkt vor dem Rathaus in Ziegenhain
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

    Dienstag          08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

    Mittwoch          08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Donnerstag     08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr

    Freitag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Anzeige eines Sterbefalls

    Diese Anzeige dient zur ersten Erfassung des Sterbefalls bei der zuständigen Behörde.

    Die endgültige Beurkundung erfolgt erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

    Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Verwaltungsportal Hessen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Sterbefall-anzeige, Sterbefall, Todesfall, Trauerfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019