Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen
    99101011261001

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Hofgeismar - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    34369 Hofgeismar

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    08.00 - 18.00 Uhr
     
    Dienstag:
    08.00 - 12.00 Uhr
     
    Mittwoch:
    08.00 - 12.00 Uhr
     
    Donnerstag:
    08.00 - 16.00 Uhr
     
    Freitag:
    08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5671 999000

    Fax: +49 5671 999200

    E-Mail: info@stadt-hofgeismar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Hofgeismar - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 1

    34369 Hofgeismar

    Öffnungszeiten

    Montag:
    08.00 - 18.00 Uhr
     
    Dienstag:
    08.00 - 12.00 Uhr
     
    Mittwoch:
    08.00 - 12.00 Uhr
     
    Donnerstag:
    08.00 - 16.00 Uhr
     
    Freitag:
    08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05671 999-000

    Fax: 05671 999-200

    E-Mail: standesamt@stadt-hofgeismar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Verwaltungsportal Hessen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Sterbefall-anzeige, Sterbefall, Todesfall, Trauerfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019