Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ehrenberg (Rhön) - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 9

    36142 Tann (Rhön)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rhönhalle
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rhönhalle
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 20

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag von 16:00-18:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindeverwaltung Hilders - Standesamt, Gewerbeamt, Sozialamt, Versicherungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 2-6

    36115 Hilders

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Rathaus
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro:

    Montag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch: Geschlossen
    Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr 

    Tourist-Info:

    Montag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch: Geschlossen
    Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr 
    Samstag: 10:00 – 12:00 Uhr (Mai bis Oktober)

    Termine zu anderen Zeiten in allen Abteilungen nach Absprache möglich.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Trauerfall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Sterbefall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)