Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Gersfeld (Rhön)
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 19
36125 Gersfeld (Rhön)
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Wasserkuppenstraße
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Gersfeld (Rhön)
Linien:- Regionalbahn: Linie Fulda-Gersfeld (Rhön)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00-12:30 Uhr
Montag 14:00-16:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Gersfeld (Rhön) - Standesamt/soziale Angelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 19
36125 Gersfeld (Rhön)
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Wasserkuppenstraße
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Gersfeld (Rhön)
Linien:- Regionalbahn: Linie Fulda-Gersfeld (Rhön)
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00-12:30 Uhr
Montag 14:00-16:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Trauerfall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Sterbefall