- Breitscheid (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Breitscheid
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo + Di + Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen
Do: zusätzl. bis 17:00 Uhr (Bürgerservice u. Gemeindekasse)
Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rebekka Ehrenfried
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Breitscheid
Empfänger: Gemeinde Breitscheid
IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 2.5 - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo + Di + Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen
Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rebekka Ehrenfried
Hausanschrift
Fax: 02777 9133-26
E-Mail: vorzimmer@gemeinde-breitscheid.de
Telefon Festnetz: 02777 9133-20
Bankverbindung
Gemeinde Breitscheid
Empfänger: Gemeinde Breitscheid
IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Verwaltungsportal Hessen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Sterbefall-anzeige, Sterbefall, Trauerfall, Todesfall