• Breitscheid (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen

Sterbefall anzeigen

Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

Beschreibung

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

Ansprechpartner

Gemeinde Breitscheid

Adresse

Hausanschrift

Rathausstraße 14

35767 Breitscheid

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10

Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo + Di + Do:       08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Mi:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

Do:                      zusätzl. bis 17:00 Uhr (Bürgerservice u. Gemeindekasse)

Fr:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

Kontakt

Kontaktperson

Internet

Bankverbindung

Gemeinde Breitscheid

Empfänger: Gemeinde Breitscheid

IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48

Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

Version

Technisch geändert am 14.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 2.5 - Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Rathausstraße 14

35767 Breitscheid

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10

Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo + Di + Do:       08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Mi:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

Fr:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

Kontakt

Kontaktperson

Bankverbindung

Gemeinde Breitscheid

Empfänger: Gemeinde Breitscheid

IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48

Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

Version

Technisch geändert am 14.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Verwaltungsportal Hessen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

Version

Technisch erstellt am 18.11.2008

Technisch geändert am 21.03.2025

Stichwörter

Sterbefall-anzeige, Sterbefall, Trauerfall, Todesfall

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019