Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Hinweise für Taunusstein: Sterbefall anzeigen
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Hinweise für Taunusstein: Sterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist.
Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06128 241-0
Kontaktperson
Frau Anke Peters
Frau Carmen Fox
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Taunusstein: Sterbefall anzeigen
Leichenschauschein oder die vorläufige Todesbescheinigung
Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
War die oder der Verstorbene ledig, benötigt das Standesamt eine Geburtsurkunde im Original.
War die oder der Verstorbene verheiratet, benötigt das Standesamt eine Ehe- oder Heiratsurkunde im Original oder eine beglaubigte Abschrift.
War die oder der Verstorbene geschieden, benötigt das Standesamt eine Ehe- oder Heiratsurkunde mit eingetragener Scheidung im Original oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Scheidungsvermerk, alternativ eine Ehe- oder Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil.
War die oder der Verstorbene verwitwet, benötigt das Standesamt eine Ehe- oder Heiratsurkunde im Original oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters sowie eine Sterbeurkunde des Ehepartners.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Ausländische Urkunden sind grundsätzlich mit Übersetzungen vorzulegen.
Sofern von Ihnen ein Bestatter auch zur Erledigung der Behördenangelegenheiten beauftragt wurde, übergeben Sie diesem die Originalunterlagen.
Leichenschauschein oder die vorläufige Todesbescheinigung
Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
War die oder der Verstorbene ledig, benötigt das Standesamt eine Geburtsurkunde im Original.
War die oder der Verstorbene verheiratet, benötigt das Standesamt eine Ehe- oder Heiratsurkunde im Original oder eine beglaubigte Abschrift.
War die oder der Verstorbene geschieden, benötigt das Standesamt eine Ehe- oder Heiratsurkunde mit eingetragener Scheidung im Original oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Scheidungsvermerk, alternativ eine Ehe- oder Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil.
War die oder der Verstorbene verwitwet, benötigt das Standesamt eine Ehe- oder Heiratsurkunde im Original oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters sowie eine Sterbeurkunde des Ehepartners.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Ausländische Urkunden sind grundsätzlich mit Übersetzungen vorzulegen.
Sofern von Ihnen ein Bestatter auch zur Erledigung der Behördenangelegenheiten beauftragt wurde, übergeben Sie diesem die Originalunterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Kosten
Hinweise für Taunusstein: Sterbefall anzeigen
Für eine Sterbeurkunde fallen Gebühren in Höhe von 12 Euro an. Für jede weitere Ausfertigung werden 6 Euro berechnet.
Für eine Sterbeurkunde fallen Gebühren in Höhe von 12 Euro an. Für jede weitere Ausfertigung werden 6 Euro berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
Weitere Informationen
Hinweise für Taunusstein: Sterbefall anzeigen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Trauerfall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Sterbefall