Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Hinweise für Taunusstein: Sterbefall anzeigen

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Hinweise für Taunusstein: Sterbefall anzeigen

    Allgemeine Informationen

    Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.

    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,

    die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

    jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist.



    Allgemeine Informationen

    Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.

    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,

    die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

    jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstraße 150

    65232 Taunusstein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06128 241-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Taunusstein: Sterbefall anzeigen

    Leichenschauschein oder die vorläufige Todesbescheinigung

    Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person

    War die oder der Verstorbene ledig, benötigt das Standesamt eine Geburtsurkunde im Original.

    War die oder der Verstorbene verheiratet, benötigt das Standesamt eine Ehe- oder Heiratsurkunde im Original oder eine beglaubigte Abschrift.

    War die oder der Verstorbene geschieden, benötigt das Standesamt eine Ehe- oder Heiratsurkunde mit eingetragener Scheidung im Original oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Scheidungsvermerk, alternativ eine Ehe- oder Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil.

    War die oder der Verstorbene verwitwet, benötigt das Standesamt eine Ehe- oder Heiratsurkunde im Original oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters sowie eine Sterbeurkunde des Ehepartners.

    Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

    Ausländische Urkunden sind grundsätzlich mit Übersetzungen vorzulegen.

    Sofern von Ihnen ein Bestatter auch zur Erledigung der Behördenangelegenheiten beauftragt wurde, übergeben Sie diesem die Originalunterlagen.

    Leichenschauschein oder die vorläufige Todesbescheinigung

    Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person

    War die oder der Verstorbene ledig, benötigt das Standesamt eine Geburtsurkunde im Original.

    War die oder der Verstorbene verheiratet, benötigt das Standesamt eine Ehe- oder Heiratsurkunde im Original oder eine beglaubigte Abschrift.

    War die oder der Verstorbene geschieden, benötigt das Standesamt eine Ehe- oder Heiratsurkunde mit eingetragener Scheidung im Original oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Scheidungsvermerk, alternativ eine Ehe- oder Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil.

    War die oder der Verstorbene verwitwet, benötigt das Standesamt eine Ehe- oder Heiratsurkunde im Original oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters sowie eine Sterbeurkunde des Ehepartners.

    Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

    Ausländische Urkunden sind grundsätzlich mit Übersetzungen vorzulegen.

    Sofern von Ihnen ein Bestatter auch zur Erledigung der Behördenangelegenheiten beauftragt wurde, übergeben Sie diesem die Originalunterlagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Kosten

    Hinweise für Taunusstein: Sterbefall anzeigen

    Für eine Sterbeurkunde fallen Gebühren in Höhe von 12 Euro an. Für jede weitere Ausfertigung werden 6 Euro berechnet.

    Für eine Sterbeurkunde fallen Gebühren in Höhe von 12 Euro an. Für jede weitere Ausfertigung werden 6 Euro berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Trauerfall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Sterbefall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)