Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Nach telefonischer Terminvereinbarung
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06123 697-119
Telefon: 06123 697-120
Telefon: 06123 697-122
Telefax: 06123 697-599
E-Mail: standesamt.or@eltville.de
Kontaktperson
Frau Maike Krancher
Lieferanschrift
Hausanschrift
Fax: 06123 697-599
Telefon Festnetz: 06123 697-122
E-Mail: standesamt.or@eltville.de
Frau Elke Popp-Debo
Hausanschrift
Lieferanschrift
Fax: 06123 697-599
Telefon Festnetz: 06123 697-120
E-Mail: standesamt.or@eltville.de
Frau Claudia Vogt
Hausanschrift
Lieferanschrift
Fax: 06123 697-599
E-Mail: standesamt.or@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-119
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Trauerfall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Sterbefall