Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Hinweise für Schwalbach am Taunus: Sterbefall
Nach dem Tod eines Menschen muss zunächst ein Arzt verständigt werden (Hausarzt bzw. ärztlicher Notdienst). Bei einem Todesfall in einem Heim, Krankenhaus oder Hospiz wird man sich innerhalb der Einrichtung darum kümmern.
Der Arzt stellt den Totenschein (auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt) aus, der dann zur Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt benötigt wird.(Ein Todesfall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.)
Örtlich zuständig ist hierbei das Standesamt , in dessen Bereich der Todesfall eingetreten ist – unabhängig vom letzten Wohnort der verstorbenen Person.
Mit dieser Aufgabe und weiteren zu erledigenden Behördengängen wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Dieses ist übrigens nach einem Sterbefall nicht zwingend sofort zwecks Abholung (zum Beispiel noch in der Todesnacht, was meistens mit Extrakosten verbunden ist) zu kontaktieren, es sei denn, dies ist so gewünscht.
Nach dem Tod eines Menschen muss zunächst ein Arzt verständigt werden (Hausarzt bzw. ärztlicher Notdienst). Bei einem Todesfall in einem Heim, Krankenhaus oder Hospiz wird man sich innerhalb der Einrichtung darum kümmern.
Der Arzt stellt den Totenschein (auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt) aus, der dann zur Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt benötigt wird.(Ein Todesfall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.)
Örtlich zuständig ist hierbei das Standesamt , in dessen Bereich der Todesfall eingetreten ist - unabhängig vom letzten Wohnort der verstorbenen Person.
Mit dieser Aufgabe und weiteren zu erledigenden Behördengängen wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Dieses ist übrigens nach einem Sterbefall nicht zwingend sofort zwecks Abholung (zum Beispiel noch in der Todesnacht, was meistens mit Extrakosten verbunden ist) zu kontaktieren, es sei denn, dies ist so gewünscht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Bau- und Planungsamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angelika Frank
Internet
Stadt Schwalbach am Taunus
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkdeck
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Parkdeck
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: S-Bahnhof Schwalbach Limes
Linien:- Bus: Linie 810, 812
- S-Bahn: Linie Linie S 3
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Sterbefall, Todesfall, Trauerfall, Sterbefall-anzeige