• Schlüchtern (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen

Sterbefall anzeigen

Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

Beschreibung

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

Ansprechpartner

Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Krämerstraße 2

36381 Schlüchtern

(Rathaus)

Parkmöglichkeiten

Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Öffnungszeiten

Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Di. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Und nach Vereinbarung.

Kontakt

Version

Technisch geändert am 02.02.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Verwaltungsportal Hessen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

Version

Technisch erstellt am 18.11.2008

Technisch geändert am 21.03.2025

Stichwörter

Sterbefall-anzeige, Sterbefall, Trauerfall, Todesfall

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019