Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinheimer Straße 1b

    Postfach

    63450 Hanau

    Hausanschrift

    Steinheimer Straße 1b

    Postfach

    63450 Hanau

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten sind jeweils bei den einzelnen Abteilungen/Dienstleistungen angegeben.

    Kontakt

    Formulare

    Beisetzung, Einverständniserklärung zur Beisetzung Verstorbener

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hanau - Geburt/Sterbefallangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinheimer Straße 1b

    Postfach

    63450 Hanau

    Öffnungszeiten

    Neugeborenenanmeldung:
    nur nach telefonischer Vereinbarung

    Sterbefallangelegenheiten:
    Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

    Persönliche Vorsprache für Bestattungsunternehmen
    Dienstag – Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06181 295-8193

    Telefax: 06181 295-649

    Formulare

    Beisetzung, Einverständniserklärung zur Beisetzung Verstorbener

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hanau - Friedhöfe und Krematorium

    Adresse

    Hausanschrift

    Birkenhainer Straße 2

    Postfach

    63450 Hanau

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 16:30 Uhr
    Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr

    Erreichbarkeit Servicetelefon:
    Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 16:30 Uhr
    Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr
    Freitag 08:30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hanau: Sterbefall - anzeigen

    Generell wird von allen verstorbenen Personen der Personalausweis oder der Reisepaß benötigt, sowie die nachfolgend aufgeführten Urkunden.

    Ledige Personen:

    • Geburtsurkunde


    Bei Verstorbenen die im Ausland geboren wurden, wird
    zusätzlich noch eine deutsche Übersetzung benötigt.

    Verheiratete Personen:

    • Heiratsurkunde


    Bei Eheschließungen bis 31.12.1957 in den alten
    Bundesländern oder bei Eheschließung in den neuen
    Bundesländern bis 02.10.1990.

    War die Eheschließungen im Ausland wird zusätzlich
    noch eine deutsche Übersetzung benötigt.

    O d e r

    • Familienbuchabschrift


    Bei Eheschließungen ab 01.01.1958 in den alten
    Bundesländern oder bei Eheschließung in den neuen
    Bundesländern ab 03.10.1990.

    Verwitwete Personen:

    • Heiratsurkunde (s.o.)

    u n d
    Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

    O d e r
     

    • Familienbuchabschrift (s.o.)

    mit Sterbevermerk des Ehegatten

    Geschiedene Personen:

    • Heiratsurkunde (s.o.)


    u n d
    Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

    O d e r

    • Familienbuchabschrift (s.o.)

    mit Scheidungsvermerk

    Verstorbene die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

    Bei Verstorbenen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, werden für die Beurkundung folgende Urkunden benötigt:
     

    • Geburtsurkunde


    Bei Verstorbenen die im Ausland geboren wurden, wird
    zusätzlich noch eine deutsche Übersetzung benötigt.

    o d e r

    • Familienbuchabschrift der Eltern

    In Einzelfällen können weitere Urkunden bzw. Unterlagen erforderlich sein.

    Für die Eintragung eines akademischen Grades ist der Nachweis dessen in Form einer Urkunde erforderlich

    Generell wird von allen verstorbenen Personen der Personalausweis oder der Reisepaß benötigt, sowie die nachfolgend aufgeführten Urkunden.

    Ledige Personen:

    • Geburtsurkunde


    Bei Verstorbenen die im Ausland geboren wurden, wird
    zusätzlich noch eine deutsche Übersetzung benötigt.

    Verheiratete Personen:

    • Heiratsurkunde


    Bei Eheschließungen bis 31.12.1957 in den alten
    Bundesländern oder bei Eheschließung in den neuen
    Bundesländern bis 02.10.1990.

    War die Eheschließungen im Ausland wird zusätzlich
    noch eine deutsche Übersetzung benötigt.

    O d e r

    • Familienbuchabschrift


    Bei Eheschließungen ab 01.01.1958 in den alten
    Bundesländern oder bei Eheschließung in den neuen
    Bundesländern ab 03.10.1990.

    Verwitwete Personen:

    • Heiratsurkunde (s.o.)

    u n d
    Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

    O d e r
     

    • Familienbuchabschrift (s.o.)

    mit Sterbevermerk des Ehegatten

    Geschiedene Personen:

    • Heiratsurkunde (s.o.)


    u n d
    Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

    O d e r

    • Familienbuchabschrift (s.o.)

    mit Scheidungsvermerk

    Verstorbene die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

    Bei Verstorbenen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, werden für die Beurkundung folgende Urkunden benötigt:
     

    • Geburtsurkunde


    Bei Verstorbenen die im Ausland geboren wurden, wird
    zusätzlich noch eine deutsche Übersetzung benötigt.

    o d e r

    • Familienbuchabschrift der Eltern

    In Einzelfällen können weitere Urkunden bzw. Unterlagen erforderlich sein.

    Für die Eintragung eines akademischen Grades ist der Nachweis dessen in Form einer Urkunde erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Trauerfall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Sterbefall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)