Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Hanau - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten sind jeweils bei den einzelnen Abteilungen/Dienstleistungen angegeben.
Kontakt
Formulare
Beisetzung, Einverständniserklärung zur Beisetzung Verstorbener
Sterbefallanzeige
Stadt Hanau - Geburt/Sterbefallangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Neugeborenenanmeldung:
nur nach telefonischer Vereinbarung
Sterbefallangelegenheiten:
Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Persönliche Vorsprache für Bestattungsunternehmen
Dienstag – Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06181 2950-2141
Fax: 06181 295-649
Formulare
Sterbefallanzeige
Beisetzung, Einverständniserklärung zur Beisetzung Verstorbener
Stadt Hanau - Friedhöfe und Krematorium
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Erreichbarkeit Servicetelefon:
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06181 399116
Telefon Festnetz: 06181 6106203
Fax: 06181 31128
E-Mail: his-friedhof@hanau.de
Formulare
Sterbefallanzeige
Beisetzung, Einverständniserklärung zur Beisetzung Verstorbener
Einäscherungsantrag
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Verwaltungsportal Hessen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Sterbefall-anzeige, Sterbefall, Todesfall, Trauerfall