Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Hanau - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten sind jeweils bei den einzelnen Abteilungen/Dienstleistungen angegeben.
Kontakt
Formulare
Beisetzung, Einverständniserklärung zur Beisetzung Verstorbener
Sterbefallanzeige
Stadt Hanau - Geburt/Sterbefallangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Neugeborenenanmeldung:
nur nach telefonischer Vereinbarung
Sterbefallangelegenheiten:
Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Persönliche Vorsprache für Bestattungsunternehmen
Dienstag – Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06181 295-8193
Telefax: 06181 295-649
Formulare
Sterbefallanzeige
Beisetzung, Einverständniserklärung zur Beisetzung Verstorbener
Stadt Hanau - Friedhöfe und Krematorium
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Erreichbarkeit Servicetelefon:
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Sterbefallanzeige
Beisetzung, Einverständniserklärung zur Beisetzung Verstorbener
Einäscherungsantrag
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hanau: Sterbefall - anzeigen
Generell wird von allen verstorbenen Personen der Personalausweis oder der Reisepaß benötigt, sowie die nachfolgend aufgeführten Urkunden.
Ledige Personen:
- Geburtsurkunde
Bei Verstorbenen die im Ausland geboren wurden, wird
zusätzlich noch eine deutsche Übersetzung benötigt.
Verheiratete Personen:
- Heiratsurkunde
Bei Eheschließungen bis 31.12.1957 in den alten
Bundesländern oder bei Eheschließung in den neuen
Bundesländern bis 02.10.1990.
War die Eheschließungen im Ausland wird zusätzlich
noch eine deutsche Übersetzung benötigt.
O d e r
- Familienbuchabschrift
Bei Eheschließungen ab 01.01.1958 in den alten
Bundesländern oder bei Eheschließung in den neuen
Bundesländern ab 03.10.1990.
Verwitwete Personen:
- Heiratsurkunde (s.o.)
u n d
Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
O d e r
- Familienbuchabschrift (s.o.)
mit Sterbevermerk des Ehegatten
Geschiedene Personen:
- Heiratsurkunde (s.o.)
u n d
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
O d e r
- Familienbuchabschrift (s.o.)
mit Scheidungsvermerk
Verstorbene die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
Bei Verstorbenen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, werden für die Beurkundung folgende Urkunden benötigt:
- Geburtsurkunde
Bei Verstorbenen die im Ausland geboren wurden, wird
zusätzlich noch eine deutsche Übersetzung benötigt.
o d e r
- Familienbuchabschrift der Eltern
In Einzelfällen können weitere Urkunden bzw. Unterlagen erforderlich sein.
Für die Eintragung eines akademischen Grades ist der Nachweis dessen in Form einer Urkunde erforderlich
Generell wird von allen verstorbenen Personen der Personalausweis oder der Reisepaß benötigt, sowie die nachfolgend aufgeführten Urkunden.
Ledige Personen:
- Geburtsurkunde
Bei Verstorbenen die im Ausland geboren wurden, wird
zusätzlich noch eine deutsche Übersetzung benötigt.
Verheiratete Personen:
- Heiratsurkunde
Bei Eheschließungen bis 31.12.1957 in den alten
Bundesländern oder bei Eheschließung in den neuen
Bundesländern bis 02.10.1990.
War die Eheschließungen im Ausland wird zusätzlich
noch eine deutsche Übersetzung benötigt.
O d e r
- Familienbuchabschrift
Bei Eheschließungen ab 01.01.1958 in den alten
Bundesländern oder bei Eheschließung in den neuen
Bundesländern ab 03.10.1990.
Verwitwete Personen:
- Heiratsurkunde (s.o.)
u n d
Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
O d e r
- Familienbuchabschrift (s.o.)
mit Sterbevermerk des Ehegatten
Geschiedene Personen:
- Heiratsurkunde (s.o.)
u n d
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
O d e r
- Familienbuchabschrift (s.o.)
mit Scheidungsvermerk
Verstorbene die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
Bei Verstorbenen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, werden für die Beurkundung folgende Urkunden benötigt:
- Geburtsurkunde
Bei Verstorbenen die im Ausland geboren wurden, wird
zusätzlich noch eine deutsche Übersetzung benötigt.
o d e r
- Familienbuchabschrift der Eltern
In Einzelfällen können weitere Urkunden bzw. Unterlagen erforderlich sein.
Für die Eintragung eines akademischen Grades ist der Nachweis dessen in Form einer Urkunde erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Trauerfall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Sterbefall