Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Standesamt/Sozialamt/Rentenamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Siedlungsstraße / direkt vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Germaid-Fitz-Platz
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag, 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag, 07:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Gorxheimertal
Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal
IBAN: DE81 5095 1469 0005 0560 97
BIC: HELADEF1HEP
Bankinstitut: Sparkasse Starkenburg
Gemeinde Gorxheimertal
Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal
IBAN: DE07 5096 1685 0002 5036 46
BIC: GENODE51ABT
Bankinstitut: Volksbank Überwald-Gorxheimertal e.G.
Weitere Informationen
Rollstuhlgerechter Zugang, bitte klingeln
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Trauerfall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Sterbefall