Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen
    99101011261001

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Finanz-&Vermögenswesen/Projektcontrolling/Brandschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 119

    69488 Birkenau

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    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Ordnung und Soziales

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    Hauptstraße 119

    69488 Birkenau

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    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

    Di. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr

    Mi. geschlossen

    Do. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

    Fr. 09:00-12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Birkenau - Fachbereich 1: Grundsatzangelegenheiten, Finanzen, Recht, EDV

    Adresse

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    Hauptstraße 119

    69488 Birkenau

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    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 9
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

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    Fr. 09:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06201 397-0

    Fax: 06201 397-55

    E-Mail: info@gemeinde-birkenau.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • SEPA-Überweisung
    • Rechnung
    • Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Barzahlung, Rechnung, SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Verwaltungsportal Hessen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Sterbefall-anzeige, Sterbefall, Todesfall, Trauerfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019